Recht und Pflicht

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Über Grenzen wachsende Äste, Wurzeln etc., sind grundsätzlich kein großes Problem, dennoch kann dadurch das Nachbarschaftsverhältnis sehr Stark darunter leiden, ich habe dazu den Gesetzestext gefunden und möchte damit im Vorhinein mit Problemen und Missverständnissen aufräumen.
Obst, das auf überhängenden Ästen wächst, darf gepflückt werden.
Die Eigentümerin/der Eigentümer selbst hat grundsätzlich keine Verpflichtung, über die Grenze hängende Äste, über die Grenze wachsende Wurzeln etc. zurückzuschneiden.

Äste, die über die Grundstücksgrenze wachsen, dürfen jedoch von derjenigen/demjenigen, auf deren/dessen Grundstück sie ragen, selbst geschnitten werden („Überhangsrecht“). Dies erfolgt grundsätzlich auf eigene Kosten.
Ausnahme: Bei drohender Gefahr, z.B. morsche Äste, die herabfallen könnten, trägt die Baumeigentümerin/der Baumeigentümer die Hälfte der Kosten.
Die Entfernung von Wurzeln und Ästen muss fachgerecht erfolgen.
Die Pflanze muss geschont werden.

Stand: 1.Januar 2020
Quelle: https://www.oesterreich.gv.at/themen/bauen_wohnen_und_umwelt/stoerungen_durch_nachbarn/Seite.3190040.html